Verbrennungen und Verbrühungen

Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den schmerzhaftesten Verletzungen überhaupt. Lebensgefahr besteht bei Kindern ab einer Verbrennung von mehr als 10 Prozent der Körperoberfläche bei einer 2. bis 3.gradigen Verbrennung (Blasenbildung bis zu Verkohlung). Zur Veranschaulichung: Ein Arm entspricht circa 9 Prozent der Körperoberfläche.

Schnelles Handeln ist das A und O. Alarmieren Sie den Notruf und entfernen Sie bei Verbrühungen die Kleidung um die verbrühte Körperstelle. Nicht so bei Verbrennungen, da hier weitere Verletzungen entstehen könnten. Beginnen Sie so schnell wie möglich mit der Kühlung der verbrannten oder verbrühten Körperstelle. Nutzen Sie hierfür kaltes bis lauwarmes Wasser. Zu kaltes Wasser oder die Kühlung des gesamten Körpers können zu Unterkühlungen führen. Beschränken Sie sich deshalb auf das Kühlen der betroffenen Körperstelle und kühlen Sie diese, bis der Schmerz nachlässt, jedoch nicht länger als 10 bis 15 Minuten.

Nach dem Kühlen müssen Sie die Wunde keimarm abdecken, jedoch nicht zu eng verbinden. Besonders geeignet sind hierfür spezielle Brandwundentücher, die auch in vielen Erste-Hilfe-Kästen vorhanden sind. Brandblasen werden nicht geöffnet, die Infektionsgefahr wäre zu hoch. Behalten Sie im Folgenden die Vitalfunktionen des Kindes immer unter Kontrolle und warten Sie auf den Rettungsdienst.


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