Erziehungsgeld, Elterngeld und das Sparpaket 2010

Um die Entwicklung einmal festzuhalten. Zwischen 2007 und 2009 wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Mit dem neuen Sparpaket der Bundesregierung sind neue Änderungen geplant. Der Trend ist eindeutig. Weg von Sozialleistungen.

Das Erziehungsgeld betrug zuletzt 300 Euro monatlich über einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei Einkommenshöchstgrenzen den Anspruch regelten. Anspruch bestand nur bei einem Einkommen bis zu 30000 Euro bei Paaren und 23000 Euro bei Alleinerziehenden. Mit dem zweiten Lebenshalbjahr des Kindes wurde ein Einkommen von 16500 Euro bzw. 13500 Euro zusätzlich prozentual auf das Erziehungsgeld angerechnet. Ein Kind besser verdienender Eltern braucht eben weniger Sozialleistungen als ein Kind schlechter verdienender Eltern.

Die Denkweise, die dem heutigen Elterngeld zugrunde liegt, ist eine andere. Argumentiert wird spätestens jetzt nun wirklich nicht mehr vom Kind aus. Das Elterngeld wird als Ersatz für den durch ein Kind entstehenden Einkommensausfall verstanden. Wer bisher ein größeres Einkommen hatte, hat nach dieser Logik auch mehr Geld für die Betreuung seines Kindes im ersten Lebensjahr verdient. Die Kindererziehung wird nicht als Eigenleistung honoriert. Ersetzt werden 67 % des Nettoeinkommens, höchstens ausgezahlt aber werden 1800 Euro über einen Zeitraum von zwölf bis vierzehn Monaten.

Wenn Elterngeld Einkommenseinbußen ausgleichen soll, warum es dann aber an Arbeitslose zahlen, scheint sich die Bundesregierung gedacht zu haben. Das neue Sparpaket sieht vor, das Elterngeld auf 65 % des vorherigen Nettogehalts zu reduzieren, die Höchstgrenze soll bei 1800 Euro verbleiben. Und ja, das Elterngeld für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II soll gestrichen werden. Dass das Erziehungsgeld einst gedacht war, um junge Eltern und ihre neugeborenen Kinder kurzzeitig vor Armut zu bewahren, scheint vergessen. Der Gürtel gehört enger geschnallt, heißt es. Auch um den Babybauch.


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