Zuschüsse für Kinderbetreuung
In einigen Bundesländern ist die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten für Eltern kostenlos. In den meisten allerdings nicht. Die Beiträge für Krippe, Kindergarten und Hort sind dann von vornherein gestaffelt nach der Anzahl an Geschwisterkindern in Betreuung und dem Einkommen der Eltern. Wer mehr verdient, hat mehr zu zahlen. Wem aber auch der Mindestsatz finanziell nicht zuzumuten ist, kann bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes eine Übernahme der Kosten beantragen.
Je nach Einkommen können die Beiträge ab dem Monat der Antragsstellung ganz oder teilweise erstattet werden. Das Höchsteinkommen für die Übernahme der Kosten wird individuell berechnet. Eingereicht werden müssen hierfür Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten drei Monate vor Antragstellung, Nachweise über Kosten der Unterkunft, über Ausgaben für Versicherungen und besondere Belastungen.
Für Kinder zwischen dem vierten Lebensjahr und dem Schuleintritt wird die Kostenübernahme allein von der finanziellen Situation der Erziehungsberechtigten abhängig gemacht. Für Kinder bis drei und Schulkinder allerdings muss die Kinderbetreuung aufgrund von Erwerbstätigkeit, Berufsausbildung, Umschulung oder Studium der Eltern erforderlich sein.
Die Entlastung ist bei Kostenübernahme groß. Umsonst ist Kinderbetreuung trotzdem selten. Das Essensgeld muss anteilig bezahlt werden. An den Geschenken für die ErzieherInnen und ElternsprecherInnen gilt es, sich zu beteiligen. Ausflüge und besonderer Bastelbedarf kosten Geld. So ein Kindergartenleben kostet Geld. Meistens aber lohnt es sich.
