Kindergeld

Kindergeld erhalten die allermeisten Familien in Deutschland. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld 164 Euro, 170 Euro für das dritte Kind und 195 Euro für jedes weitere Kind. Auf so manchem Konto geht dieses Geld zwischen all den anderen Geldern unter. Für andere Familien kann dieses Geld entscheidend sein. Das Kindergeld ist eben einkommensunabhängig.

Das kann man unterschiedlich beurteilen. Einen Vorteil hat es mit Sicherheit. Der Aufwand für einen Antrag auf Kindergeld ist, anders als bei so vielen anderen Anträgen, ausgesprochen gering und muss zumindest bis zum 18. Geburtstag des Kindes nur einmal gestellt werden. Kindergeld gilt nicht als Sozialleistung. Der Antrag ist bei der Familienkasse der staatlichen Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) zu stellen, mit einigen persönlichen Daten und mit einer Geburtsurkunde des Neugeborenen zu versehen.

Kindergeld gehört außerdem zu den Leistungen, von denen auch ausländische Familien profitieren können. Voraussetzung hierfür ist abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit eine gültige Niederlassungserlaubnis. Auch andere Aufenthaltserlaubnisse können einen Anspruch auf Kindergeld begründen.

Für Kinder ab dem 19. Lebensjahr besteht nur unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn sie sich z.B. in Ausbildung befinden oder kein oder nur sehr wenig eigenes Einkommen haben. In diesen Fällen kann Kindergeld bis zum Alter von 24 Jahren gezahlt werden. Dann aber ist die schöne Zeit vorbei und die Kinder sind erwachsen.


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