Das Kinderförderungsgesetz und seine Krippen

Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder ab dem 2. Lebensjahr. Das sind doch mal Aussichten. Im März 2009 jedenfalls wurden nur zwischen 5 und 15 Prozent der unter dreijährigen Westdeutschen in Tageseinrichtungen oder durch Tageseltern betreut. Na da scheint es doch noch einiges zu tun zu geben. Aber ganz hoch hinaus will man ja gar nicht. Laut Kinderförderungsgesetz sollen 2013 35 Prozent der Kinder unter drei einen Betreuungsplatz finden. Gut, wenn die Eltern das auch so sehen.

Die Spitzenverbände der Kommunen haben da begründete Zweifel. Sie fühlen sich mit dem Krippenausbau überfordert. Die vier Milliarden Euro jährlich durch den Bund sind ihnen zu wenig, der Druck durch den Rechtsanspruch scheint ihnen zu hoch. Eine Forsa-Umfrage, die von einem Betreuungsbedarf für über 60 Prozent und nicht etwa 35 Prozent der Kleinkinder ausgeht, untermauert ihre Bedenken.

Elternsorgen sind das nicht. Die Einjährigen, die 2013 in die neu geschaffenen Krippen stürmen sollen, müssen erst noch geboren werden. Dem, der heute ein einjähriges Kind hat, helfen zukünftige Rechtsansprüche wenig. Da hilft nur, in den Osten zu ziehen. Laut Statistischem Bundesamt nämlich lag die Betreuungsquote in mehr als jeder zweiten kreisfreien Stadt und in fast jedem dritten Landkreis im Osten Deutschlands bereits im März 2009 bei mindestens 50 Prozent.

Manch einer behält seinen kleinen Wurm aber auch ganz gern bei sich. Das ist wohl elterliche Ansichtssache. Der volkswirtschaftliche Nutzen von früher Kinderbetreuung soll jedenfalls kolossal sein. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung haben Krippenkinder, gerade aus benachteiligten Familien, deutlich verbesserte Chancen später einmal das Gymnasium zu besuchen. Und AbiturientInnen wiederum bringen dem Staate Geld. Na dann, lasst uns unsere Ungeborenen für die zukünftigen Krippen anmelden und schon jetzt von volkswirtschaftlichem Nutzen sein.


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